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Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst (§ 5 Abs 1 Z 2) und ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen (§ 1 Abs 1 Z 8). Dies wird nunmehr auch in den Erläuterungen (Seite 7, vorletzter und letzter Absatz, sowie Seite 4, erster Absatz) klarstellend festgehalten.
Falsche oder fehlende Information über die mögliche Höhe von Anwaltskosten bilden oftmals eine Barriere, sich mit Rechtsfragen an den Anwalt zu wenden. In der Praxis stellt sich jedoch immer wieder heraus, dass Rechtshandlungen, die ein "Laie" vorgenommen hat, häufig gravierende Mängel aufweisen und oft nicht mehr, oder nur mit sehr hohem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können. Oft ist dann selbst durch den Rechtsanwalt nur mehr eine Schadensbegrenzung möglich, die meist um ein Vielfaches teurer kommt, als wenn man sich gleich vor Setzung der Rechtshandlung kompetenten anwaltlichen Rat eingeholt hätte. Typische Beispiele hierfür sind Mietverträge, Scheidungsvergleiche oder Liegenschaftsverträge.
Unsere Kanzlei hat sich bei der Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich freiwillig für die Erteilung einer ersten anwaltlichen Auskunft gemeldet. Diese wird von Mag. Doris Perl oder Dr. Gerald Perl kostenlos, jeden 3. Monat, jeweils an einem Freitag von 15.00 bis 17.00 Uhr in deren Kanzleiräumlichkeiten erteilt und dauert jeweils etwa 15 Minuten. Damit sich die Wartezeit für Sie in Grenzen hält, ist eine telefonische Terminvereinbarung unbedingt sinnvoll. Bitte beachten Sie, dass Erstgespräche, die nicht im Rahmen dieser ersten anwaltlichen Beratung stattfinden, grundsätzlich kostenpflichtig sind - für den Fall jedoch, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, könnte es möglich sein, dass diese die Kosten für eine Erstberatung übernimmt. Ihr beratender Jurist informiert Sie gerne ausführlich zu dieser Frage.
Wenn Sie wissen wollen, ob gegen Ihren Geschäftspartner bereits Exekutionen anhängig sind oder ein Konkursverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde, so können Sie diese Informationen als Klient unserer Kanzlei über unsere Kanzlei beziehen. Außerdem fertigen wir selbstverständlich für die Errichtung eines Vertrages oder die Klage gegen eine im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft einen tagesaktuellen Grund bzw. Firmenbuchauszug an.