Unser Service – Beratung und Erstauskünfte bei Ihren Anwälten in Gänserndorf

Transparenz Ihnen gegenüber und anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Dritten sind für uns selbstverständlich. An diese Prinzipien hält sich auch unser Backoffice-Team.

Holen Sie sich Ihren Termin für eine Rechtsberatung

Kostenvermeidung mit einem Anwalt

Unsere Kanzlei bietet keine kostenlosen Beratungen an. Für die Erstberatung in der Dauer bis zu einer halben Stunde wird ein einmaliger Betrag in Höhe von EUR 160,-- verrechnet. Für jede weitere angefangene halbe Stunde (längstens jedoch bis zu einer Stunde), ist ein weiterer Betrag von EUR 120,-- zu bezahlen. Die Kosten für die Beratung sind bar am Tag der Beratung zu bezahlen bzw bei einem telefonischen Beratungstermin per Überweisung. Die Erstberatung soll nur einer ersten Orientierung dienen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Dokumente (Kaufvertragsüberprüfungen und dgl) im Rahmen der Erstauskunft nicht geprüft werden können. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungsrechtsschutz verfügen, sind wir gerne bereit, die erste halbe Stunde mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Bitte bringen Sie zu diesem Zweck die Polizze mit und klären Sie vorab, ob in Ihrem Vertrag der Beratungsrechtsschutz beinhaltet ist. Weitere Tätigkeit wird tarifmäßig verrechnet.

 

Als unser Klient erhalten Sie von uns auch -gegen Ersatz der uns für die Abfrage entstehenden Barauslagen- Informationen über Exekutionen oder Konkursverfahren Ihrer Geschäftspartner sowie tagesaktuelle Grundbuchs- oder Firmenbuchauszüge.

 

Die Absicht, die Honorarkosten für einen Anwalt einsparen zu wollen, kann leider in vielen Fällen eine gegenteilige Wirkung verursachen. Typische Beispiele hierfür sind Mietverträge, Scheidungsvergleiche oder Liegenschaftsverträge, die ohne eine anwaltliche Beratung oft gravierende Fehler aufweisen. Eine nachträgliche Schadensbegrenzung mit Hilfe eines Anwalts ist mit hohem Aufwand und daher höheren Kosten verbunden.