Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch während des Lockdowns für Sie geöffnet haben!
Nähere Informationen hier:
Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst (§ 5 Abs 1 Z 2) und ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen (§ 1 Abs 1 Z 8). Dies wird nunmehr auch in den Erläuterungen (Seite 7, vorletzter und letzter Absatz, sowie Seite 4, erster Absatz) klarstellend festgehalten.
Gemäß dem zu Redaktionsschluss dem ÖRAK vorliegenden Entwurf der 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und den darin vorgesehenen Sonderbestimmungen für die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien bleibt das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen in den genannten Bundesländern zulässig. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen ist daher auch künftig von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Außerdem sind Rechtsanwaltskanzleien wie bisher nicht vom Betretungsverbot umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen betreten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie in den Medien bereits berichtet, gelten ab heute, den 25.01.2021 neue Corona Regeln. Diese besagen, dass ab heute Betriebsstätten, zu denen auch unser Büro zählt, nur mehr mit FFP2 Masken betreten werden dürfen.
Wir ersuchen Sie, sich daran zu halten und danken für Ihr Verständnis für diese Maßnahme.
Auch das Betreten von Gerichtsgebäuden ist nur noch mit FFP2 Masten gestattet.
Konkret bedeutet das:
Bitte tragen Sie beim Betreten unserer Kanzleiräumlichkeiten eine Schutzmaske und verwenden Sie das im Vorraum bereitgestellte Desinfektionsmittel (kontaktlos). In den Besprechungsräumen befinden sich Plexiglasschutzwände und dürfen Sie, wenn alle sitzen, die Maske abnehmen, solange der Abstand gewahrt ist .
Wir ersuchen Sie den durch die Plexiglasschutzwände gewährleisteten Abstand auch einzuhalten und zu respektieren.
Weiterhin verzichten wir nach wie vor aufs Händeschütteln.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Wir begrüßen Sie auf unserer Seite genauso wie in unseren Büroräumlichkeiten in der Bahnstraße 50, 2230 Gänserndorf herzlich. Gewohnt kompetent werden Sie bei uns von unseren 2 Juristen und 4 Mitarbeiterinnen im Backofficeteam betreut. Erfahren Sie auf dieser Seite, wie wir auch Ihnen weiterhelfen können. Wir freuen uns über Ihre Terminvereinbarung über unser Terminplanungstool auf unserer Seite oder unter der Telefonnummer 02282/3399!
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. In § 8 RAO (1) heißt es:
„Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen
und privaten Angelegenheiten."
Wie kein anderer Berufsstand ist der Rechtsanwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet.
Der einzelne Rechtsanwalt wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen, Testamenten, Patientenverfügungen oder als Vertreter seines Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen.
Seine besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung und dient damit dem Schutz der rechtssuchenden Bürger.
Unsere Kanzlei ist keine Ausnahme. Wir kümmern uns um all die üblichen Anwaltsaufgaben, die bei Unstimmigkeiten anfallen können. Zusätzlich sind wir außerdem Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Aufsetzen, Abändern oder Nichtigerklären Ihres Testaments oder Ihrer Patientenverfügung geht.
Unsere Fachanwälte sind auf Zivilrecht, Mietrecht, Strafrecht, Bankenrecht, Erbrecht, Reiserecht, Vertragsrecht, Verbraucherschutz, Eherecht und Familienrecht spezialisiert. Die Erstberatung kann (bis zu einer halben Stunde), falls Beratungsrechtsschutz besteht, gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Perl & Perl gibt es seit 1999 in Gänserndorf. Die beiden Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne bei rechtlichen Angelegenheiten jeglicher Art inklusive Vertretung bei Gericht und sonstigen Behörden sowie Errichtung von Verträgen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten. Unsere kompetenten Backoffice Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gerne für Terminvereinbarungen und Tätigkeitsanfragen zur Verfügung. Zusätzlich ist die Kanzlei gut mit dem Gericht sowie mit dem Finanzamt vernetzt und kann auf Wunsch kostenpflichtig Grundbuchsauszüge und Auszüge aus dem Firmenregister anfertigen.
Frau Mag. Doris Perl eröffnete nach Abschluss ihrer Ausbildung im Jahr 1999 ihre eigene Rechtsanwaltskanzlei in Gänserndorf. Ihr Gatte, Herr Dr. Gerald Perl, der damals noch seine Ausbildung in Wien absolvierte, folgte bereits im Jahr 2000 nach.
Seit Anfang November 2017 finden Sie uns in den neuen modernen, barrierrefreien Räumlichkeiten im Herzen von Gänserndorf, in der Bahnstraße 50. Für Ihren Komfort gibt es einen Lift, mit dem Sie problemlos in den ersten Stock, wo sich die Kanzlei befindet, gelangen können.