Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch während des Lockdowns für Sie geöffnet haben!
Nähere Informationen hier:
Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst (§ 5 Abs 1 Z 2) und ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen (§ 1 Abs 1 Z 8). Dies wird nunmehr auch in den Erläuterungen (Seite 7, vorletzter und letzter Absatz, sowie Seite 4, erster Absatz) klarstellend festgehalten.
Gemäß dem zu Redaktionsschluss dem ÖRAK vorliegenden Entwurf der 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und den darin vorgesehenen Sonderbestimmungen für die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien bleibt das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen in den genannten Bundesländern zulässig. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen ist daher auch künftig von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Außerdem sind Rechtsanwaltskanzleien wie bisher nicht vom Betretungsverbot umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen betreten werden.
für eine Rechtsberatung in der Dauer bis zu einer halben Stunde außerhalb unserer Kanzleiräumlichkeiten zu vorgegebenen Terminen
Raika Orth an der Donau:
(ein Service für Kunden der Bank)
Für die Erstberatung in der Raika Orth werden keine Kosten verrechnet. Aus organisatorischen Gründen finden diese jedoch nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung (spätestens bis 12.00 Uhr des Vortages) in der Kanzlei unter 02282/3399 statt.
In der Zeit von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr an folgenden Tagen:
Frauenforum Gänserndorf:
(Anmeldung im Frauenforum unter 02282/26 38)
Erste anwaltliche Auskunft (kostenlos, Dauer 15 bis 20 Minuten), jeweils an einem Freitag von 15.00 bis 17.00 Uhr nach vorheriger tel. Terminvereinbarung unter 02282/399: