Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch während des Lockdowns für Sie geöffnet haben!
Nähere Informationen hier:
Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst (§ 5 Abs 1 Z 2) und ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen (§ 1 Abs 1 Z 8). Dies wird nunmehr auch in den Erläuterungen (Seite 7, vorletzter und letzter Absatz, sowie Seite 4, erster Absatz) klarstellend festgehalten.
Gemäß dem zu Redaktionsschluss dem ÖRAK vorliegenden Entwurf der 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und den darin vorgesehenen Sonderbestimmungen für die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien bleibt das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen in den genannten Bundesländern zulässig. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen ist daher auch künftig von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Außerdem sind Rechtsanwaltskanzleien wie bisher nicht vom Betretungsverbot umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen betreten werden.
Wir beraten unsere Mandanten individuell und umfassend in ihren rechtlichen Belangen
Wir arbeiten sowohl mit dem ÖAMTC als auch mit vielen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Bei speziellen Anliegen unserer Mandanten erfolgt eine Zuteilung des Falles an den im jeweiligen Fachgebiet spezialisierten Juristen unserer Kanzlei. Daher ist bereits bei der Terminvergabe eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens nötig, um Ihnen eine optimale, persönliche und fachliche Betreuung zu gewährleisten. Nachfolgend finden Sie Erklärungen zu den unterschiedlichen Spezialgebieten.
Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Recht im Herzen von Gänserndorf. Gerne stehen wir Ihnen für Beratung und Vertretung in allen zivil- und strafrechtlichen sowie verwaltungs-und außerstreitige Angelegenheiten zur Verfügung.
Verkehrsrecht
Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
Reiserecht
Arbeits- und Sozialrecht
Strafrecht
Insolvenzrecht
Verwaltungsstrafrecht
Ehe- und Familienrecht inkl. Unterhalts- und Ehescheidungsrecht
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Errichtung sowie Prüfung von Verträgen aller Art
Konsumentenschutz
Miet- und Wohnrecht
Nachbarschaftsrecht
Inkassowesen und Exekutionsrecht
Errichtung von Testamenten, Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten
Für nähere Informationen zu den einzelnen Leistungsbereichen stehen Ihnen unsere Backoffice Mitarbeiterinnen gerne unter +43 2282 3399 zur Verfügung.
Was kommt also bei einer Beratung an Kosten auf Sie zu?
Anwaltshonorare lassen sich zu Beginn einer Beratung meistens nicht mit Sicherheit vorhersagen. Beauftragt man den Rechtsanwalt mit der Errichtung eines Kauf-, Tausch, Schenkungs- oder Mietvertrages, so kann der Anwalt nach Abklärung der konkreten Erfordernisse sehr genau festlegen, was sein Einschreiten kosten wird. Anders verhält es sich bei den meisten anderen Tätigkeiten, wie jenen, die mit einer Vertretung vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden verbunden sind. Hier hängt der Aufwand des Rechtsanwalts vom Gegner, dem Gericht oder den Verwaltungsbehörden ab und ist nicht vorhersehbar. Der Rechtsanwalt kann dann meist nur sagen, was eine Stunde seiner Tätigkeit kostet und wie viele Stunden in etwa nötig sein werden.
Wir sind in unserer Kanzlei gerne dazu bereit, mit Ihnen vorweg eine Vereinbarung über Zwischenabrechnungen in angemessenen Abständen zu treffen. Falls es bei der Beratung bleibt und der Wert nicht bestimmbar ist, betragen die Kosten für eine Rechtsberatung 120,-- für eine halbe, und 240,-- für 1 Stunde.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so sind wir gerne bereit, dort für Sie um Kostendeckung anzufragen. Darüber hinaus wird meistens die Erstberatung jedenfalls von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, auch wenn für weiterführende Tätigkeit keine Deckung gewährt wird.
Kaum eine Situation ist so belastend wie eine bevorstehende Trennung vom Lebenspartner. Sollte es möglich sein, eine einvernehmliche Trennung herbeizuführen, kann gerne die gesamte Abwicklung, vom Aufsetzen des Antrages auf Scheidung der Ehe im Einvernehmen sowie der Scheidungsfolgenvereinbarung bis hin zur Terminvereinbarung bei Gericht von unserer Kanzlei für Sie übernommen werden.
Selbstverständlich umfasst Ihre Tätigkeit auch eine allenfalls erforderliche grundbücherliche Durchführung der Scheidungsfolgenvereinbarung.
Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, so steht Ihnen Frau Mag. Perl während des gesamten Scheidungsverfahrens sowie der damit verbundenen Verfahren betreffend Ehegatten- und Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie eines an die Scheidung anschließenden Aufteilungsverfahrens betreffend das während der Ehe erworbenen Vermögens mit vollem Einsatz und unserer gesamten fachlichen Kompetenz zur Seite.
Egal ob Kauf, Tausch oder Schenkung von Liegenschaften, Häusern und Wohnungen - wir errichten und überprüfen sämtliche Verträge im Hinblick darauf, dass die Vertragsparteien bestmöglich abgesichert werden. Damit verbunden, übernehmen wir auch die Abwicklung aller damit verbundenen Tätigkeiten bis zur erfolgten Eintragung in das Grundbuch.
Wir betreuen bereits seit mehreren Jahren Unternehmen bei der Eintreibung ihrer Forderungen. Die Erfahrung hat dabei gezeigt, dass ein langes Zuwarten des Gläubigers im Mahn- und Inkassowesen, das meist noch firmenintern abgewickelt wird, die Einbringlichmachung der Forderung in der Regel erschwert. Ein rasches Einschreiten Ihres Anwaltes ist in diesem Bereich daher unbedingt anzuraten.
Vielleicht haben auch Sie schon erlebt, dass das Flugzeug überbucht war, dass grobe Verspätungen im Flugverkehr aufgetreten sind oder dass das Hotel, der Service oder der Strand sowie die Entfernung dorthin nicht den Anpreisungen im Prospekt entsprachen. Frau Mag. Doris Perl hilft Ihnen gerne, wenn es darum
geht, eine Reisepreisminderung zu erzielen sowie Ersatz für die entgangene Urlaubsfreude zu erlangen.
Wir beraten Sie beim Verlust eines Angehörigen in allen vermögensrechtlichen Belangen und tun unser Möglichstes, dass die ohnedies schwierige Situation nicht durch langwierige Behördenwege noch verschärft wird, sondern eine Abwicklung möglichst rasch und ohne zusätzliche Belastungen erfolgen kann. Gerne setzen wir auch ein Testament für Sie auf und errichten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Das Mietrecht ist äußerst komplex und unterliegt vor allem ständigen Neuerungen, sodass der juristische "Laie" sicherlich gut beraten ist, wenn er etwa schon vor Eingehen eines Mietverhältnisses juristischen Rat einholt. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Errichtung und Überprüfung eines Mietvertrages behilflich.
Mit dem Strafrecht kann man oft sehr schnell in Berührung kommen, so wird in der Regel schon bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden und ungewisser Verschuldensfrage ein Strafverfahren eingeleitet. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite. In Herrn Dr. Gerald Perl finden Sie einen in Strafsachen sehr erfahrenen und kompetenten Anwalt.
Wir helfen unseren Klienten bei der Durchsetzung bzw. auch Abwehr von Ansprüchen, die aus Verkehrsunfällen entstehen. Oft gibt es dabei mehrere Verfahren, die nebeneinander laufen, wie den Zivilprozess oder, bei Unfällen mit Personenschäden, einen Strafprozess bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren. In allen diesen Bereichen weisen wir langjährige Erfahrung und Sachkompetenz auf. Seit Jahren vertreten wir auch viele Versicherungen auf diesem Gebiet, weshalb beide Anwälte unserer Kanzlei auf das Verkehrsrecht spezialisiert sind.
Unsere Kanzlei vertritt seit einigen Jahren diverse Banken in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Herr Dr. Gerald Perl konnte sich dadurch und durch regelmäßige Weiterbildung ein profundes Wissen auf diesem Gebiet aneignen. Gerne stehen wir auch Ihnen für alle Fragen betreffend das Bankenrecht zur Verfügung und vertreten Sie gerne auch in diesen Angelegenheiten.
Wir betreuen bereits seit mehreren Jahren Unternehmen bei der Eintreibung ihrer Forderungen. Die Erfahrung hat dabei gezeigt, dass ein langes Zuwarten des Gläubigers im Mahn- und Inkassowesen, das meist noch firmenintern abgewickelt wird, die Einbringlichmachung der Forderung in der Regel erschwert. Ein rasches Einschreiten Ihres Anwaltes ist in diesem Bereich daher unbedingt anzuraten.