Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch während des Lockdowns für Sie geöffnet haben!
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Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst (§ 5 Abs 1 Z 2) und ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen (§ 1 Abs 1 Z 8). Dies wird nunmehr auch in den Erläuterungen (Seite 7, vorletzter und letzter Absatz, sowie Seite 4, erster Absatz) klarstellend festgehalten.
Gemäß dem zu Redaktionsschluss dem ÖRAK vorliegenden Entwurf der 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und den darin vorgesehenen Sonderbestimmungen für die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien bleibt das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen in den genannten Bundesländern zulässig. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen ist daher auch künftig von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Außerdem sind Rechtsanwaltskanzleien wie bisher nicht vom Betretungsverbot umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen betreten werden.
Auf dieser Seite finden Sie die Lebensläufe unserer Fachjuristen und erfahren mehr über die Kanzlei. Wir sind ein Team von erfahrenen Juristen - unterstützt von einem effizienten Backoffice - das Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung und Betreuung garantiert.
An oberster Stelle steht für uns der Grundsatz der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht, dem wir daher einen eigenen Bereich auf unserer Website widmen. Darüber hinaus stehen die Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Können außergerichtliche Lösungen nicht erzielt werden, so wägen wir gemeinsam Chancen und Risiken einer gerichtlichen Klage ab und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens mit vollem Einsatz.
Unser Team unterzieht sich regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen, um für unsere Mandanten dauerhaft höchste fachliche Kompetenz bei der Beratung zu gewährleisten.
Unsere Fachjuristen - Mag. Doris Perl
Mag. Doris Perl | Rechtsanwältin
Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften absolvierte die gebürtige Matznerin im Sprengel des OLG Wien das Gerichtsjahr. Nach mehreren Jahren der Ausbildung wagte sie den Schritt in die Selbständigkeit und eröffnete im Juli 1999 ihre eigene Rechtsanwaltskanzlei in Gänserndorf.
Dr. Gerald Perl | Rechtsanwalt
Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften im Jahr 1993 absolvierte Dr. Perl im Sprengel des OLG Wien das Gerichtsjahr. Seine Dissertation verfasste er im Anschluss an den Präsenzdienst und war seit März 1997 bei RA Dr. Schmautzer tätig, bis er im Mai 2000 in die Kanzlei seiner Gattin überwechselte.
Unsere Kanzlei wird von einem effizienten Backoffice, das Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung und Betreuung garantiert, unterstützt.